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Verpackungen von Gefahrstoffen müssen tastbarer Warnhinweis bzw. taktile Warnzeichen, gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2208 (CLP-Verordnung)/EN ISO-Norm 11683, zur Kennzeichnung giftiger, sehr giftiger und ätzender Stoffe und Zubereitungen enthalten.